Die neue Corona-Verordnung sorgt im Landkreis Vechta für Unverständnis. Freitag hieß es aus der Staatskanzlei in Hannover noch, dass für die Lockerungen vor allem in dem Bereich Einzelhandel (z.B. "Click and Meet") die 7-Tage Inzidenz des Landes zähle, vor allem um den Einkaufstourismus in andere Regionen zu verhindern. Nun gilt aber in §18a eine Sonderregelung für "Hochinzidenzkommunen" (Regionen mit 7-Tage Inzidenz über 100).
Des Weiteren berücksichtigt die neue Corona-Verordnung nicht die aktuelle Rechtsprechung, nach der nicht allein die 7-Tage Inzidenz ausreichend sei, um Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. "Das Heranziehen der Flächeninzidenz und eines Quotienten aus 7-Tage Inzidenz und Testungen der letzten 7 Tage wäre aus meiner Sicht sinnvoll. So würde man sich ehrlich machen und Landkreise, wie der Landkreis Vechta, die viel testen und eine relativ geringe Einwohnerzahl haben, würden schon rein statistisch nicht schlechter gestellt werden. Die 7-Tage Inzidenz allein ist nicht mehr aussagekräftig!", ergänzte Hüttemeyer.
Der CDU Kreisverband Vechta fordert die niedersächsische Landesregierung, insbesondere die Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium, auf, mit einer neuen Corona-Verordnung die oben genannten Fehler zu beseitigen.